Neubemessung Grundsteuer
Da ab 2025 die Grundsteuer neu berechnet werden soll, müssen im Zeitraum 01.07.2022 bis 31.10.2022 alle Eigentümer einer Immobilie eine sogenannte Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abgeben. Hintergrund ist, dass das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsmethode der Grundsteuer, welche anhand des sogenannten Einheitswertes berechnet wurde, für verfassungswidrig erklärt hat. Es muss daher bundesweit der gesamte Grundbesitz für die Finanzämter neu bewertet und die Grundsteuermessbeträge müssen neu festgesetzt werden.
Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks sind verpflichtet, elektronisch eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes beim zuständigen Finanzamt einzureichen – für dieses Grundstück muss eine Feststellungserklärung abgegeben werden. Dies kann ab dem 01.07.2022 über ELSTER kostenlos und elektronisch erfolgen – die Erklärung ist grundsätzlich elektronisch abzugeben, eine Abgabe in Papierform ist nur in Ausnahmefällen möglich beispielsweise, wenn der jeweilige Eigentümer aufgrund mangelnder technischer Möglichkeiten die Erklärung nicht via ELSTER abgeben kann. Die sogenannte Feststellungserklärung muss bis zum 31.10.2022 beim Finanzamt eingereicht werden.
Zu berücksichtigten ist insbesondere, dass zur Abgabe der Feststellungserklärung auch ehemalige Grundstückseigentümer verpflichtet sind, die ihr Grundstück nach dem 01.01.2022 verkauft haben bzw. verkaufen werden.
Wegen der Einzelheiten wird auf den Internetauftritt des Finanzamtes Schleswig-Holstein verwiesen: www.schleswig-holstein.de/grundsteuer.