Notarin

Wenn ein Rechtsgeschäft besonders weitreichende Folgen haben kann, ist zum Schutz der Beteiligten gesetzlich oft dessen notarielle Beurkundung oder zumindest eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift vorgeschrieben. So wird einerseits eine ausreichende rechtliche Beratung gewährleistet und sollen andererseits Beweis- oder Auslegungsprobleme vermieden werden. Dies gilt beispielsweise für Immobilienkauf- oder Übertragungsverträge, Bestellungen von Grundschulden und anderen im Grundbuch einzutragenden Belastungen, Eheverträge, Adoptionen, Erbverträge, Erb- und Pflichtteilsverzichte sowie für die Gründung oder Übertragung von Anteilen an einer GmbH oder UG.

Als zur Neutralität und Verschwiegenheit verpflichtete Notarin berate ich Sie ausführlich über die Folgen eines Rechtsgeschäfts und finde praxisgerechte, fachlich fundierte Lösungen im Interesse aller Beteiligten. Selbstverständlich erhalten Sie rechtzeitig vor einer Beurkundung Entwürfe, die Sie z.B. Ihrer kreditgewährenden Bank, Ihrem Rechtsanwalt oder Steuerberater vorlegen oder mit mir noch einmal absprechen können.

Soll eine Immobilie – ein Grundstück, eine Eigentumswohnung oder ein Erbbaurecht – verkauft oder übertragen werden, berate ich Sie über die Gestaltungsmöglichkeiten, bin bei der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen behilflich und überwache die Eigentumsumschrift im Grundbuch. Hierbei achte ich selbstverständlich auf eine ausreichende Sicherung aller Beteiligten.

Sowohl vor Eingehung einer als auch während der Ehe können Vereinbarungen über deren Ausgestaltung z. B. zum Unterhalt, Versorgungsausgleich und/oder Güterstand getroffen werden. Im Zusammenhang mit einer Trennung sind häufig Scheidungfolgenvereinbarungen sinnvoll. Ebenso sinnvoll sind Verfügungen von Todes wegen – Testamente oder Erbverträge – oder auch Pflichtteilsverzichte, um die Vermögensnachfolge zu regeln und Auseinandersetzungen zwischen den Erben zu vermeiden. Ein notarielles Testament verhindert Auslegungsschwierigkeiten und macht in den meisten Fällen einen Erbschein überflüssig. Ich helfe Ihnen, das von Ihnen Gewünschte umzusetzen und so u.a. spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Ebenso bin ich Ihnen gern bei der Beantragung eines Erbscheins behilflich, bei der Erbauseinandersetzung oder der Formulierung einer Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung. Auch stehe ich Ihnen gern in allen anderen Angelegenheiten, in denen notarielle Mitwirkung vorgeschrieben oder sinnvoll ist, zur Seite.

Eine Erläuterung vieler im Notarbereich relevanten Begriffe finden Sie auf der Seite der Bundesnotarkammer.