Tanja Langheim

Frau Langheim ist seit 1996 als Rechtsanwältin in Lübeck tätig. Seit 1999 ist sie als Fachanwältin für Familienrecht und später auch als Notarin zugelassen. Sie finden in ihr also eine erfahrene, engagierte und qualifizierte Beraterin vor allem in allen familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit hat Frau Langheim mehrere Vorträge an der Volkshochschule Lübeck im Rahmen der Reihe „Recht im Alltag“ und für den Deutschen Kinderschutzbund gehalten. Kurzzeitig war sie auch im Bereich der Referendarausbildung beschäftigt. Frau Langheim bildet sich nicht nur umfangreich regelmäßig fort, sie publiziert auch selbst in juristischen Fachzeitschriften. Von 2012 bis Mitte 2022 war sie als Korrektorin von Kontrollaufgaben der angehenden Fachanwälte für Familienrecht für die Hagen Law School tätig. Frau Langheim gehört der Rechtsanwalts- und Notarkammer Schleswig an, ist Mitglied des Lübecker Anwaltsvereins sowie der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein. Zudem ist sie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „Lübecker Praxis“. Sie ist Inhaberin der jährlichen Fortbildungsbescheinigungen des Deutschen Anwaltsvereins und des Fortbildungszertifikates der Bundesrechtsanwaltskammer.