Corona-Kinderbonus

Im September und Oktober 2020 wird in zwei Raten der sogenannte „Corona-Kinderbonus“ in Gesamthöhe von 300,00 € pro Kind ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass für das jeweilige Kind für mindestens einen Monat im Jahr 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Der Bonus muss nicht beantragt werden, er wird von der Familienkasse automatisch gezahlt.

Dieser Kinderbonus wird nicht auf Unterhaltsvorschussleistungen angerechnet. Zahlt aber bei getrenntlebenden Eltern der nicht-betreuende Elternteil Kindesunterhalt, ist dieser Bonus hälftig zwischen den Eltern aufzuteilen. Von der Kindesunterhaltszahlung kann – wie beim Kindergeld – der hälftige Betrag in Abzug gebracht werden. Wird allerdings weniger als der Mindestunterhalt gezahlt, ist der Abzug nur bis zur Höhe des Mindestunterhaltes zulässig. Auch bei der Ausübung des sogenannten Wechselmodells ist der Kinderbonus zwischen den Eltern aufzuteilen.