Neue Unterhaltstabelle ab Januar 2019

Ab Januar 2019 ändert sich die „Düsseldorfer Tabelle“, welche für die Ermittlung von Kindesunterhaltsansprüchen zugrunde zu legen ist. Der Bedarfsbetrag wird sich geringfügig erhöhen – beispielsweise in der ersten Einkommensgruppe um 6,00 € für Kinder in der ersten Altersstufe (0 bis 5 Jahre), um 7,00 € für Kinder in der zweiten Altersstufe (6 bis 11 Jahre) und um 9,00 € für Kinder in der dritten Altersstufe (12 bis 17 Jahre). Der Unterhaltsbedarf für volljährige Kinder bleibt – soweit die Kinder noch im Haushalt eines Elternteils leben, der Bedarf also der Unterhaltstabelle zu entnehmen ist – unverändert.

Zur Ermittlung der Höhe des zu zahlenden Unterhalts ist von dem jeweiligen Tabellenbetrag bei minderjährigen Kindern das hälftige  – und bei volljährigen das volle – auf das jeweilige Kind entfallende Kindergeld in Abzug zu bringen. Dieses beträgt derzeit für ein erstes und zweites Kind jeweils 194,00 €, für ein drittes Kind 200,00 € und für ein viertes und alle weiteren Kinder jeweils 225,00 €. Das Kindergeld soll sich ab Juli 2019 um 10,00 € erhöhen.

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier.